Erwerb der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut für Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss

(Kombinierte Ausbildung in den Verfahrensrichtungen Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Dauer: mindestens 5 Jahre)

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Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist gemäß §5 Abs. 2 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)­­­ in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung

  • ein im Inland abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom oder Master), welches das Fach Klinische Psychologie einschließt
  • ein in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen EWR-Vertragsstaat erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie
  • ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie (Äquivalenzbescheinigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart notwendig)

Eine Dokumentation zur Überprüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Personen, die vor dem 1. September 2020 ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, begonnen oder abgeschlossen haben, können die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin, des Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung noch bis zum 1. September 2032 absolvieren. Aus diesem Grund erfolgt die Zulassung zu dieser Ausbildung am IPP nur noch bis spätestens zum 01.10.2025.

Ausbildungsverlauf / Lehrinhalte

Das IPP bietet eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in Teilzeitform über mindestens fünf Jahre mit staatlicher Abschlussprüfung gemäß § 5 Abs. 1 PsychThG und §§ 1 – 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThAPrV) an. Es ist als Ausbildungsstätte nach § 6 Abs. 1 PsychThG staatlich anerkannt. 

Wir bilden Sie in den beiden Verfahrensrichtungen Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie aus. Dabei folgen wir dem Grundgedanken, dass beide Verfahren psychoanalytisch begründet sind. Mit der kombinierten Ausbildung erwerben Sie daher die Kompetenz für ein breites Spektrum von Settings und Behandlungsmethoden.

Eine solche Verbundlösung erfordert zwar mehr Zeitaufwand als die tiefenpsychologische Ausbildung allein, aber sie hat, abgesehen von der breiteren Behandlungskompetenz, noch zwei weitere entscheidende Vorteile: 

  • Sie erzielen aus den Ausbildungstherapien Einkünfte, mit denen Sie Selbsterfahrung und Supervision gegenfinanzieren können.
  • Durch die ausbildungsbegleitende Selbsterfahrung haben Sie umfassende Möglichkeiten der Reflexion Ihrer persönlichen Erfahrungen mit Patienten und mit der Institution, in der Sie tätig sind. 

Ablauf der mindestens fünfjährigen kombinierten Ausbildung

Praktisch-klinische Tätigkeit

Das 18-monatige klinische Praktikum für Psychotherapeuten in Ausbildung können Sie an einer der Einrichtungen absolvieren, mit denen unser Institut Kooperationsverträge unterhält. In Einzelfällen ist auch ein Einzel-Kooperationsvertrag mit einer Klinik Ihrer Wahl möglich. In den kasuistischen Seminaren und in der begleitenden Lehranalyse haben Sie die Möglichkeit, die Erfahrungen aus dem Praktikum zu reflektieren.

Theoretische Seminare

In den Seminaren des ersten Weiterbildungsteils führen wir Sie in grundlegende psychoanalytische und psychodynamische Begriffe, Konstrukte und Theorien ein. Das Seminarangebot dafür organisieren wir zusammen mit dem Heidelberger Institut für Tiefenpsychologie (HIT).
 
Nach einer internen Zwischenprüfung ist der Erwerb weiterer Theorie sowohl im modularen Curriculum als auch durch den Besuch vertiefender Seminare möglich. Das Curriculum wiederholt sich in einem dreijährigen Rhythmus und besteht aus insgesamt fünfzehn Modulen (Blockseminaren), die überwiegend an Wochenenden abgehalten werden. In jedem dieser Module wird jeweils ein psychoanalytisches Schwerpunktthema umfassend und aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt. Vertiefend dazu können Sie, in der Regel während der Woche, weiterhin das Seminarangebot nutzen. Beispiele zu den Themen der modularen Weiterbildung finden Sie unter "Angebot 2" sowie auch in den Semesterprogrammen.

Ausbildungsbehandlungen und Supervision

In den ersten zwei Jahren führen Sie zwanzig dokumentierte Erstinterviews durch. Die Supervision erfolgt durch von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) anerkannte Lehranalytiker bzw. Supervisoren. 

Die institutsinterne Zwischenprüfung orientiert sich an der schriftlichen Ausarbeitung eines solchen Erstinterviews. Ziel ist es dabei, die konkrete zwischenmenschliche Situation mithilfe des theoretischen Wissens zu reflektieren.

Nach der Zwischenprüfung beginnen Sie mit den Ausbildungsbehandlungen, die in ganz unterschiedlichen Settings durchgeführt werden: von der Krisenintervention und der fokalen Kurzzeittherapie bis hin zur hochfrequenten analytischen Langzeitbehandlung. Auch diese Therapien werden durch von der DGPT anerkannte Lehranalytiker bzw. Supervisoren supervidiert. 

Lehranalyse

Der vorgeschriebene Mindestumfang der Selbsterfahrung beträgt 120 Stunden in dem Verfahren, was Gegenstand der vertieften Ausbildung ist (§ 5 Abs. 1 PSychThAPrV). Da analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dem Gesetz nach zwei verschiedene Verfahren sind, wären daher in der kombinierten Ausbildung in jedem der beiden Verfahren mindestens 120 Stunden abzuleisten. Es ist jedoch wesentlich sinnvoller, dies zu einem einzigen kontinuierlichen Selbsterfahrungsprozess zusammenzufassen.

Wir empfehlen, die Lehranalyse über den vorgeschriebenen Mindestumfang hinaus ausbildungsbegleitend durchzuführen. Denn sowohl im klinischen Praktikum als auch in der praktischen Ausbildung kann es vorkommen, dass man mit schwierigen Erfahrungen konfrontiert wird. Außerdem werden insbesondere in den hochfrequenten analytischen Langzeittherapien nicht selten eigene Erlebnisse und Erfahrungen mobilisiert. All das geht über den Rahmen der Supervision hinaus und gehört in den geschützten Raum der Lehranalyse. 

Die Gegenfinanzierung der Kosten für diese intensivere Selbsterfahrung erfolgt weitgehend durch das Honorar, welches Sie durch die Ausbildungsbehandlungen erzielen. Dieses geben wir nach Abzug eines Betriebskostenanteils an Sie weiter (vgl. Kostenübersicht).

Ihren Lehranalytiker / Ihre Lehranalytikerin, der / die ebenso wie die Supervisoren und Supervisorinnen von der DGPT anerkannt sein muss, wählen Sie selbst. Mit ihm / ihr besprechen Sie auch alle weiteren Einzelheiten des Ablaufs Ihrer Lehranalyse. 

Dauer und Abschlussprüfungen

Der erste Teil der Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre. Dieser Zeitraum wird benötigt, um das Klinikpraktikum zu absolvieren und darüber hinaus sich in die Theorie einzuarbeiten, mit den Erstinterviews erste praktische Erfahrungen zu sammeln, diese in den kasuistisch-technischen Seminaren zu reflektieren und mit der Lehranalyse zu beginnen. 

Nach der Zwischenprüfung beginnen Sie mit den Ambulanzbehandlungen. Das theoretische Curriculum des zweiten Teils erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren, in denen Sie die Seminare des gemeinsamen Seminarprogramms besuchen können oder/und am Modularen Curriculum teilnehmen. Ergänzend finden sowohl während der Blockseminare, als auch fortlaufend kasuistisch-technische Seminare statt, in denen Sie Ihre Behandlungserfahrungen mit anderen Teilnehmern diskutieren und reflektieren können.

Nicht immer gelingt es, alle Ausbildungsbehandlungen innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Vor allem die analytischen Langzeitbehandlungen mit einem Umfang von mindestens 240 Stunden können länger dauern. Die Semestergebühren können nach Abschluss der notwendigen Theoriestunden und bei Aufnahme der Behandlungen reduziert werden, während Supervision und ggf. die Fortführung der Selbsterfahrung durch die erzielten Behandlungshonorare abgedeckt werden. Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung.

Wenn die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben für die Ausbildung (§ 1-5 PsychThAPrV) erfüllt sind, können Sie sich beim Regierungspräsidium zur Approbationsprüfung anmelden (§ 7 PsychThAPrV). Diese besteht aus einem schriftlichen (§ 16) und einem mündlichen (§ 17) Teil. Für den mündlichen Teil legen Sie als Falldarstellung eine tiefenpsychologische und eine psychoanalytische Behandlung vor.

Unser Weiterbildungsangebot entspricht den Standards der DGPT. Diese sehen unabhängig von der staatlichen Prüfung eine schriftliche Abschlussarbeit über eine psychoanalytische Langzeitbehandlung, sowie ein mündliches institutsinternes Kolloquium über diesen Fallbericht vor. Mit diesem Abschluss haben Sie die Möglichkeit, in unserem Institut und in der DGPT Mitglied zu werden, was interessante fachliche und berufspolitische Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Natürlich würden wir Sie gern als Mitglied am IPP willkommen heißen, gleichwohl könnten Sie Ihre Weiterbildung auch ohne Institutskolloquium allein mit der staatlichen Prüfung abzuschließen. 

Nähere Details regeln die Weiterbildungsordnung sowie die Prüfungsordnung des Instituts. Ergänzend dazu haben wir für Sie Erläuterungen zur Weiterbildungsordnung zusammengestellt.

Kostenübersicht

Im Gegensatz zu einer verbreiteten Auffassung ist die Kombination von analytischer und tiefenpsychologischer Fachkunde in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zwar zeitaufwendiger, aber keinesfalls teurer als der Erwerb einer tiefenpsychologischen oder verhaltenstherapeutischen Fachkunde allein. 

Denn wir geben das Honorar für die von Ihnen erbrachten Behandlungsstunden nach Abzug einer Betriebskostenpauschale an Sie weiter. Dieses Honorar ist wegen der hohen Anzahl von Behandlungsstunden beträchtlich und deckt die Kosten für Selbsterfahrung, Supervision und theoretischen Unterricht ab.

Folgen Sie dem Link, um eine detaillierte Modellrechnung für die kombinierte Ausbildung in analytischer und tiefenpsychologischer Psychotherapie einzusehen.

Die Modellrechnung zeigt die Bilanz von Einnahmen und Kosten für eine kombinierte Ausbildung. Diese Modellrechnung basiert auf den aktuellen Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, unseren aktuellen Gebührensätzen, sowie den aktuellen Honoraren für Lehranalyse und Supervision. Alle diese Zahlen können nicht garantiert werden und sich ändern. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Modellrechnungen unverbindlich sind. Außerdem weisen wir darauf hin, dass weder die Gebühren für die staatliche Prüfung noch eventuelle Vergütungen für das Klinikpraktikum berücksichtigt worden sind.

Bewerbung und Zulassung

Haben Sie Fragen zur Weiterbildung? Gern stehen Ihnen unser Ausbildungskoordinator, Herr Benjamin Junk, oder Frau Gudrun Rißmann telefonisch (06221 – 658936), per E-Mail (ausbildung[at]ipp-heidelberg.de) oder persönlich im Institut, Alte Bergheimer Straße 5 in 69115 Heidelberg, zu Verfügung.

Für Ihre Bewerbung drucken Sie unser Bewerbungsformular für Psychologen aus und senden es ausgefüllt zusammen mit den dort aufgeführten Unterlagen an Frau Rißmann. Hier finden Sie noch eimal alle Informationen zum Bewerbungsverfahren zusammengefasst als pdf.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Unterlagen und, bei positiver Resonanz, die Namen der LehranalytikerInnen, die mit Ihnen zwei Zulassungsinterviews führen werden. Die Zulassungsinterviews kosten jeweils 100 €. Sie erhalten vorab eine Rechnung darüber, nach Eingang der Zahlungen erhalten Sie die Kontaktdaten der InterviewerInnen und können dann die Gesprächstermine vereinbaren.

Das Zulassungsinterview hat drei Funktionen: Zum einen möchten wir Sie persönlich kennenlernen. Zum zweiten geht es in dem Gespräch darum, anhand Ihrer Zielsetzungen und Ihrer aktuellen Lebenssituation einen Ausbildungsweg in der Vielfalt der berufs- und sozialrechtlichen Möglichkeiten zu finden, der sich mit Ihren Zielen bestmöglich deckt und Ihnen genügend Flexibilität bietet. Zum dritten sollen eventuelle Hinderungsgründe für die Eignung zu einer psychotherapeutischen Tätigkeit ausgeschlossen werden. 

Ihr Gesprächspartner erstellt über das Zulassungsinterview eine Stellungnahme, die für den Zulassungsausschuss unseres Instituts die Grundlage für die Entscheidung über Ihre Bewerbung darstellt. Diese Entscheidung teilt Ihnen dann der Vorsitzende des Zulassungsausschusses mit. Ist sie positiv, senden wir Ihnen den Ausbildungsvertrag zu, mit dessen Unterzeichnung Ihre Ausbildung rechtsverbindlich beginnt.

Ihre persönlichen Daten sowie die Informationen aus den Zulassungsinterviews werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Zusätzliche Informationen und wichtige Links

Für die Dauer Ihrer Ausbildung sind Sie außerordentliches Mitglied unseres Instituts: Sie werden zu den Veranstaltungen eingeladen, erhalten die Mitgliederinformationen und haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht.
 
Ebenfalls für die Dauer Ihrer Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, außerordentliches Mitglied der DGPT zu werden. Hier besteht die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs mit den Teilnehmern anderer Institute, sowie der Teilnahme an den Jahrestagungen. Darüber werden in der DGPT Bundeskandidatensprecher gewählt, die den Bedürfnissen der Teilnehmer vor allem in berufspolitscher Hinsicht eine Stimme geben. 

  • Psychotherapeutengesetz + mehr
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten + mehr
  • Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) +mehr
  • Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer + mehr
  • Homepage der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg + mehr
  • Homepage der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) + mehr