Die Anmeldung zum Vorkolloquium erfolgt üblicherweise nach zwei Jahren, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Für die Anmeldung zum Abschlusskolloquium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Hauptgegenstand des Prüfungsgesprächs ist der Vortrag einer aktuellen Stunde aus der im Fallbericht dargestellten Behandlung.
Die staatliche Prüfung (schriftlich und mündlich) muss nur von psychologischen Psychotherapeuten abgelegt werden; ihr erfolgreicher Abschluss ist die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.
Das Vor- und das Abschlusskolloquium sind institutsinterne Prüfungen und müssen von allen Aus- und Weiterbildungsteilnehmern absolviert werden. Für die psychologischen Psychotherapeuten kommt noch die staatliche Prüfung am Ende der Ausbildung hinzu. Alle Prüfungen sind gebührenpflichtig. Die institutsinternen Prüfungen sind institutsöffentlich.
Über die Zulassung zu den institutsinternen Prüfungen entscheidet jeweils der Dozentenausschuss auf Antrag des Aus- und Weiterbildungsteilnehmers. Diese Entscheidung ist nicht einklagbar. Die Prüfungen sind mündliche Prüfungen, zu denen jeweils eine schriftliche Arbeit vorzulegen ist.
Die staatliche Prüfung nach dem Psychotherapeutengesetz enthält einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet landesweit zentral zu bestimmten Terminen statt und enthält Fragen, die vom Institut für medizinische Prüfungsfragen (IMP) erstellt werden. Die mündliche Prüfung erfolgt im ausbildenden Institut, wobei die Prüfungskommission aus Prüfern mehrerer Institute der gleichen Fachrichtung besteht.
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Weiterbildungsordnung
Prüfungsbestimmungen