Zulassungsvoraussetzungen:
Zulassungsverfahren:
Sie richten Ihre schriftliche Bewerbung an die Vorsitzende des Zulassungsausschusses. Diese nennt Ihnen zwei Lehranalytiker des Instituts, mit denen Sie dann Termine für die Aufnahmeinterviews vereinbaren. Die Aufnahmeinterviews bilden - wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - die Grundlage, auf der der Zulassungsausschuss über Ihre Bewerbung entscheidet. Manchmal ist dazu noch ein weiteres Interview erforderlich. Die Entscheidung des Zulassungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Zulassung gilt zunächst nur für den ersten Teil der Aus- und Weiterbildung bis zum Vorkolloquium. Erst wenn Sie dieses erfolgreich absolviert haben, dürfen Sie mit der Durchführung von psychoanalytischen Behandlungen unter Supervision beginnen.
Bewerbungsbogen
Weiterbildungsordnung
Prüfungsbestimmungen